GELDWÄSCHEGESETZ

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis

Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass laut Geldwäschegesetz (GWG) nach §§1,2 Abs. 1 Nr. 10,4 Abs. 3 das Immobilienunternehmen AVM Immobilien dazu verpflichtet ist, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität eines jeden Vertragspartners zu überprüfen und festzustellen ist. Dazu ist es erforderlich, anhand einer Kopie die Daten des Personalausweises festzustellen und laut GWG fünf Jahre aufzubewahren.

Sollten Sie weitere Fragen zu dieser Gesetzgebung haben, so stehen wir Ihnen jederzeit gerne beratend zur Seite.












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